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Naturschutzförderung in Sachsen

Der Freistaat Sachsen fördert Naturschutzmaßnahmen auf vielfältige Weise. Diese finanzielle Unterstützung ist ein wichtiges Instrument bei der Umsetzung des Programms »Sachsens Biologische Vielfalt 2030«, insbesondere für die Erreichung der Ziele des Schutzgebietsnetzes Natura 2000, für den Insektenschutz und für den Biotopverbund. Die Förderprogramme werden zu einem großen Teil von der Europäischen Union (EU) mitfinanziert und durch Mittel des Freistaates Sachsen oder des Bundes ergänzt.

Förderung für Acker und Grünland

Klatschmohn und Kornblumen in einem Feld
© Archiv Naturschutz LfULG, H. Ballmann

Naturschutzgerechte Bewirtschaftungsformen weichen häufig von der aktuell gängigen Bewirtschaftungspraxis ab. Deshalb erhalten Landnutzer, die ihre Flächen entsprechend nutzen, einen Ausgleich für Mehraufwendungen und Ertragseinbußen.

Förderung für Teiche

Teich mit blühendem Wasserhahnenfuß
© Archiv Naturschutz LfULG, I. John

Pflegemaßnahmen an Teichen, extensive Produktionsverfahren und Artenschutz an Stillgewässern dienen einer nachhaltigen Entwicklung der Teichlandschaft des Freistaates Sachsen und werden von diesem gefördert.

Förderung für Biotope und Arten

Eremit an einem Stamm
© Archiv Naturschutz LfULG, K. Langlotz

Um die natürliche biologische Vielfalt in unserer Kulturlandschaft zu unterstützen, werden unter anderem spezielle Artenschutzmaßnahmen für geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie Maßnahmen zum Biotopschutz gefördert, beispielsweise die ersteinrichtende Mahd oder die Entbuschung von geschützten Biotopen.

Förderung für Gehölze und Streuobstwiesen

Streuobstwiese
© Archiv Naturschutz LfULG, C. Schneier

Hecken, Baumreihen und Streuobstwiesen bieten Schutz und Lebensraum für viele Tierarten und tragen aktiv zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei. Der Freistaat Sachsen bezuschusst die Anlage und Sanierung dieser Landschaftselemente.

Förderung für den Siedlungsbereich

Efeu wächst an einem Haus nach oben
© Archiv Naturschutz LfULG, A. Decker

Naturschutz funktioniert in Dorf und Stadt: Im sächsischen Siedlungsbereich werden Maßnahmen zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen unterstützt.

Förderung für den Wald

Wald mit herbstlichem Laub
© Archiv Naturschutz LfULG, H. Riebe

Trockenheit und Schädlinge setzen unseren Wäldern mehr und mehr zu. Der Freistaat Sachsen bietet umfassende Fördermöglichkeiten, um diese Lebensräume nachhaltig und zukunftssicher zu gestalten.

Förderung für Technik und Ausstattung

Messerbalkenmähwerk
© Archiv Naturschutz LfULG, C. Göckeritz

Technik, die für naturschutzgerechte Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen notwendig ist, wird in Sachsen gefördert. Neben tier- und umweltschonender sowie für die Biotoppflege geeigneter Spezialtechnik wird unter anderem auch Transporttechnik bezuschusst.

Förderung für Präventionsmaßnahmen

Biberburg in einem Gewässer
© Archiv Naturschutz LfULG, D. Synatzschke

Die Rückkehr geschützter Arten wie Wolf, Luchs und Biber in unsere Kulturlandschaft kann mit Problemen einhergehen. Der Freistaat Sachsen finanziert Schutzmaßnahmen.

Förderung für Planung, Artdokumentation und Öffentlichkeitsarbeit

Krötenzaun im Wald
© Archiv Naturschutz LfULG, G. Fünfstück

Naturschutzfachliche Planungen sind in Sachsen ebenso förderfähig wie Studien zur Dokumentation von Artvorkommen. Ein weiterer wichtiger Pfeiler der Naturschutzförderung ist die themenbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.

Förderung für kooperative und spezielle Vorhaben

Ein Schaf sieht in die Kamera, dahinter ein Strommast
© Archiv Naturschutz LfULG, F. Leo

Sachsen unterstützt die Entwicklung und die Umsetzung von gemeinsamen Projekten zum Schutz der biologischen Vielfalt, die im besonderen Interesse des Freistaates stehen.

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