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Förderung für Teiche

Im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung von Teichen und weiteren Stillgewässern im Freistaat Sachsen und zur Erbringung von Umweltleistungen werden Teichpflegemaßnahmen und extensive Produktionsverfahren gefördert. Bedrohte, kulturhistorisch wertvolle Teiche sollen somit erhalten werden, die Umwelt geschützt und die biologische Vielfalt verbessert werden. Auch für wirtschaftlich nicht genutzte Stillgewässer gibt es Fördermaßnahmen.

Teich mit blühendem Wasserhahnenfuß
Naturschutz kann so schön sein: Der Truhenteich bei Uhyst mit blühendem Wasserhahnenfuß.  © Archiv Naturschutz LfULG, I. John

Naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung

Die Teichpflege und der Erhalt der Kulturlandschaft, die naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung und die Teicherhaltung unter Artenschutz- und Lebensraumaspekten sowie die biologische Karpfenproduktion werden über die Richtlinie TWN 2023 (FRL TWN/2023) gefördert. Auch die Erhaltung von Naturschutzteichen ohne wirtschaftliche Nutzung und von Stillgewässern ohne Fischbesatz werden über die Richtlinie finanziell unterstützt.

Drei Grasfrösche im flachen Wasser
Gilt laut »Roter Liste« in Sachsen noch als ungefährdet: Der Grasfrosch.  © Archiv Naturschutz LfULG, L. Brümmer

Artenschutz an Gewässern

Maßnahmen zum speziellen Artenschutz zum Beispiel für Amphibien sowie investive Maßnahmen an Stillgewässern sind über die Richtlinie Natürliches Erbe 2023 (FRL NE/2023, Fördergegenstand A.1) förderfähig. Dazu zählt beispielsweise die Sanierung und Wiederherstellung von Teichen, Weihern und Tümpeln.

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