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Förderung für Planung, Artdokumentation und Öffentlichkeitsarbeit

Krötenzaun im Wald
Ein Amphibienschutzzaun wird meist in der Nähe von Straßen errichtet und hindert die Tiere daran, auf die Fahrbahn zu kommen.  © Archiv Naturschutz LfULG, G. Fünfstück

Die Erstellung von Fachplanungen für den Naturschutz, wie zum Beispiel Gutachten für Schutzgebiete, kann über den Fördergegenstand B.1 der Förderrichtlinie Natürliches Erbe 2023 (FRL NE/2023) gefördert werden.

Über den Fördergegenstand B.2 der FRL NE/2023 werden Studien zur Dokumentation von Artvorkommen finanziell unterstützt. Diese dienen dazu, die Anzahl und Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten in bestimmten Gebieten zu erfassen und deren Erhalt durch praktische Maßnahmen zu unterstützen. Eine solche praktische Maßnahme ist die Betreuung von Amphibienschutzzäunen oder die Natura-2000-Gebietsbetreuung. 

Naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit wird über den Fördergegenstand C.2 der FRL NE/2023 bezuschusst. Sie trägt zur Vermittlung wichtiger Inhalte des Naturschutzes und zur naturschutzbezogenen Umweltbildung bei. Dazu zählen beispielsweise Informationsbroschüren und Flyer oder die Planung und Durchführung von Veranstaltungen.

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