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Förderung für Präventionsmaßnahmen

Biberburg in einem Gewässer
Landnutzer sind in der Regel nicht begeistert, wenn der Biber das Wasser mit seiner Biberburg anstaut und ihre Nutzflächen überflutet werden.  © Archiv Naturschutz LfULG, D. Synatzschke

Wölfe, Luchse und Biber sind geschützte Arten, können jedoch Schäden verursachen. Durch Präventionsmaßnahmen sollen diese Schäden vermieden beziehungsweise minimiert werden – zum Beispiel durch wolfssichere Zäune oder Gitter zum Schutz vor dem Biber. Diese Vorkehrungen werden vom Freistaat Sachsen über die Richtlinie Natürliches Erbe 2023 (FRL NE/2023, Fördergegenstand E) finanziert.

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