Förderung für Präventionsmaßnahmen
Wölfe, Luchse und Biber sind geschützte Arten, können jedoch Schäden verursachen. Durch Präventionsmaßnahmen sollen diese Schäden vermieden beziehungsweise minimiert werden – zum Beispiel durch wolfssichere Zäune oder Gitter zum Schutz vor dem Biber. Diese Vorkehrungen werden vom Freistaat Sachsen über die Richtlinie Natürliches Erbe 2023 (FRL NE/2023, Fördergegenstand E) finanziert.
- Fördergegenstand E der FRL NE/2023 im Förderportal des SMEKUL
- Portal »Wolf in Sachsen«
- Portal »Luchs in Sachsen«
- Informationen zum Bibermanagement