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Förderung für Acker und Grünland

Naturschutzgerechte Bewirtschaftungsformen weichen häufig von der aktuell gängigen Bewirtschaftungspraxis ab – so können beispielsweise Blüh- und Brachflächen angelegt oder Wiesen spät gemäht werden. Damit verbundene Mehraufwendungen und Ertragseinbußen können über eine Förderung ausgeglichen werden. Dort wo keine wirtschaftliche Nutzung mehr möglich ist, kann eine Pflege ebenfalls über spezielle Fördermaßnahmen finanziert werden. 

Klatschmohn und Kornblumen in einem Feld
Beikräuter wie Klatschmohn oder Kornblume bieten Nahrung für Insekten.  © Archiv Naturschutz LfULG, H. Ballmann

Naturschutzgerechte Flächenbewirtschaftung

Mit der Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen 2023 (FRL AUK/2023) wird landwirtschaftlichen Betrieben ein Anreiz geboten, bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen hinauszugehen. Die Betriebe, die sich freiwillig zur Durchführung zusätzlicher Maßnahmen verpflichten, leisten damit einen wertvollen Beitrag zum Boden-, Wasser- und Klimaschutz sowie zur Sicherung der biologischen Vielfalt, beispielsweise durch einen verringerten Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.

Brachestreifen zwischen zwei Feldern
Kleine und größere Tiere finden in Brachestreifen Schutz und Nahrung.  © Archiv Naturschutz LfULG, H. Trapp

Öko-Regelungen

Die deutschlandweit einheitlichen Öko-Regelungen beschreiben freiwillige Maßnahmen aus der ersten Säule der EU-Agrarfinanzierung. So können etwa Blühflächen, Altgrasstreifen und Brachen (»nichtproduktive Flächen«) angelegt, vielfältige Kulturen angebaut sowie Dauergrünland durch Beweidung mit Tieren extensiviert werden. Ebenso wird die individuelle Grünlandbewirtschaftung gefördert, die offenlässt, mit welchen Bewirtschaftungsmaßnahmen mindestens vier Kennarten oder Kennartengruppen erreicht werden. Die  Landwirte werden zudem unterstützt, wenn sie in bestimmten Gebieten auf Pflanzenschutzmittel verzichten, Agroforstsysteme auf Ackerland oder Dauergrünland beibehalten oder bestimmte Bewirtschaftungsmethoden in Natura-2000-Gebieten einhalten.

Grünland an der Neiße
Nicht nur für den Natur-, sondern auch für den Hochwasserschutz sind intakte Auen von großer Bedeutung.  © Archiv Naturschutz LfULG, C. Schneier

Umwandlung von Acker in Dauergrünland

Ziel der Naturschutzförderung im investiven Bereich der Förderrichtlinie Natürliches Erbe 2023 (FRL NE/2023, Fördergegenstand A.1) ist unter anderem, die Funktion landwirtschaftlich genutzter Flächen für den Umwelt- und Naturschutz zu verbessern. Dies geschieht zum Beispiel durch die Umwandlung von Acker in Dauergrünland. Damit soll dem Verlust an Dauergrünland entgegengewirkt werden: Dieses leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und bietet in Überflutungsauen sowie auf (ehemaligen) Moorflächen wichtigen Raum zum Wasserrückhalt und zur Speicherung von Wasser. Zudem fördert die Anlage – besonders von artenreichem Grünland durch eine entsprechenden Ansaat – die Biodiversität in der Agrarlandschaft.

Im Anschluss an die Umwandlung ist eine zusätzliche Förderung auf Grundlage der »GL 2b – Neues Dauergrünland aus Ackerland vor allem in Überflutungsauen und auf Moorflächen« im Rahmen der Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen 2023 (FRL AUK/2023) möglich.

Wiese in starker Hanglage mit Bäumen
Nicht nur spezielle Arten bedürfen besonderer Pflege, auch manche Fläche kann den Landnutzer vor Herausforderungen stellen.  © Archiv Naturschutz LfULG, V. Kuschka

Spezielle biotop- und artenangepasste Pflege

Die Pflege von Biotopflächen mit Erschwernissen zum Beispiel durch Nässe oder starke Hanglage kann über die Fördermaßnahme »GLB-Biotoppflegemahd« der Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen 2023 (FRL AUK/2023) gefördert werden. Für Artvorkommen und Lebensräume mit ganz besonderen Anforderungen an eine biotop- und artenangepasste Pflege kann zudem durch die Landkreise und kreisfreien Städte eine Unterstützung über die Förderrichtlinie Natürliches Erbe 2023 (FRL NE/2023, Fördergegenstand G) beantragt werden.

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