Förderung für den Wald
Knapp 30 Prozent der Landesfläche Sachsens ist mit Wald bedeckt. Doch Trockenheit, Extremwetter und Schädlinge verursachen große Schäden. Maßnahmen, die den Wald stärken und Lebensräume erhalten, erhalten finanzielle Unterstützung.
Naturnahe Waldwirtschaft, Waldschutz und Aufforstung
Eine naturnahe Waldwirtschaft wird in Sachsen über die Richtlinie Wald und Forstwirtschaft 2023 (FRL WuF/2023) gefördert. Die Gehölze sollen gegen Schädlinge und Trockenheit widerstandsfähiger, der ökologische Wert der Wälder gestärkt und die Naturgüter geschützt werden. Förderfähig sind beispielsweise die Waldflächenmehrung durch Erstaufforstung, die Waldschutzmaßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen oder Maßnahmen zur Sicherung oder Wiederherstellung von Waldökosystemen.
Artenschutz im Wald
Maßnahmen zum speziellen Artenschutz im Wald sind über die Richtlinie Natürliches Erbe 2023 (FRL NE/2023, Fördergegenstand A.1) ebenso förderfähig wie die Anlage oder Sanierung von Strukturen, Biotopen und Habitaten im Wald. Entsprechende Maßnahmen sind beispielsweise Gewässerrevitalisierungen, Entbuschungen und Gehölzentnahmen in Offenlandbereichen des Waldes oder die Schaffung von Fledermausquartieren sowie von Habitaten für Amphibien oder Reptilen.
- Fördergegenstand A.1 (Artenschutz) der FRL NE/2023 im Förderportal des SMEKUL
- Fördergegenstand A.1 (Offenlandbereiche im Wald) der FRL NE/2023 im Förderportal des SMEKUL