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Förderung für Gehölze und Streuobstwiesen

Streuobstwiese
Paradebeispiel für eine lange Zeit unterschätzte Fläche: Die Streuobstwiese.  © Archiv Naturschutz LfULG, C. Schneier

Hecken, Feld- und Ufergehölze, Baumreihen, Alleen sowie Streuobstwiesen übernehmen für zahlreiche Tiere und Pflanzen der Agrar- beziehungsweise Halboffenlandschaft eine Vielzahl an Lebensraumfunktionen. Sie bieten Insekten, Vögeln, Amphibien und Säugetieren Rückzugsraum, Nahrung und Möglichkeiten zur Fortpflanzung. Gleichzeitig leisten sie einen Beitrag zum Biotopverbund und zur Erhöhung der Strukturvielfalt der Landschaft. Sie tragen in bestimmten Regionen zur Gestaltung des typischen Landschaftsbildes bei.

Um vorhandene Strukturen und Landschaftselemente zu erhalten und zu entwickeln, wird über die Richtlinie Natürliches Erbe 2023 (FRL NE/2023, Fördergegenstand A.1) zum Beispiel die Anlage von Hecken und deren Pflege beziehungsweise Sanierung gefördert. Die Anlage und Sanierung von Streuobstwiesen und Obstbaumreihen wird ebenfalls über den Fördergegenstand A.1 gefördert, die Jungbaumpflege von Obstgehölzen über den Fördergegenstand H. Die Pflege oder naturschutzgerechte Bewirtschaftung des Grünlandes der Streuobstwiesen wird über die Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen 2023 (FRL AUK/2023) finanziell unterstützt.

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