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Förderung für den Siedlungsbereich

In Sachsen werden vielfältige Maßnahmen gefördert, mit denen grüne Infrastrukturen und damit die biologische Vielfalt in Städten und Gemeinden erhalten und entwickelt werden können. Grün- und Freiflächen sollen angelegt, aufgewertet oder vernetzt werden, Gehölzstrukturen angelegt und spezielle Artenschutzmaßnahmen umgesetzt werden.

Efeu wächst an einem Haus nach oben
Wer Efeu an sein Haus pflanzt, kann dafür eine Förderung erhalten.  © Archiv Naturschutz LfULG, A. Decker

Grün- und Freiflächen, Gebäudebegrünung

Mit der Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon (FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023) werden bezuschusst: Die biodiversitätsfördernde Anlage, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen sowie die Begrünung von Gebäuden. Hierzu gehören insbesondere die Anlage von Gehölzen beziehungsweise die Aufwertung von Gehölzbereichen sowie die Anlage oder Aufwertung von insektenfördernden, arten- und blütenreichen Wiesen einschließlich insektenfördernden, mehrjährigen Kraut- und Staudenflächen. Darüber hinaus können bodengebundene Fassadenbegrünungen und extensive Dachbegrünungen gefördert werden. Alle Maßnahmen sind an die Verwendung von Pflanzenarten aus einer vorgegebenen Artenliste gebunden, die im Wesentlichen in Deutschland heimische Arten umfasst. Die bodengebundene Fassadenbegrünung kann die Förderung von Quartieren für Vögel und Fledermäuse im Fassadenbereich einschließen.

Fledermaus: Großes Mausohr
Die fledermausgerechte Sanierung von Dachstühlen oder Scheunen kommt Arten wie dem Großen Mausohr zugute.  © Archiv Naturschutz LfULG, R. Francke

Artenschutz in Dorf und Stadt

Maßnahmen zum speziellen Artenschutz sind über Richtlinie Natürliches Erbe 2023, Fördergegenstand A.1, förderfähig. So können zum Beispiel Quartiere für Vögel, wie etwa Storchenhorste, errichtet werden. Auch die fledermausgerechte Sanierung von Gebäuden kann finanziell unterstützt werden.

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