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Förderung für kooperative und spezielle Vorhaben

Ein Schaf sieht in die Kamera, dahinter ein Strommast
»Schafe unter Strom«: So sollen artenreiche Flächen unter Hochspannungstrassen entstehen.  © Archiv Naturschutz LfULG, F. Leo

Manches gelingt nur gemeinsam: Mit dem Fördergegenstand C.3 der Förderrichtlinie Natürliches Erbe 2023 (FRL NE/2023) wird die Zusammenarbeit verschiedener Beteiligter zum Schutz der biologischen Vielfalt, beispielsweise durch die Bildung von Netzwerken und Kooperationen, unterstützt. Hierfür erfolgen thematische Aufrufe zu bestimmten Zeitpunkten.

Für eine Förderung von komplexen Vorhaben des Naturschutzes und Vorhaben mit besonderer fachpolitischer Bedeutung gibt es in Sachsen innerhalb der FRL NE/2023 die Fördergegenstände D.1 und D.2. Hierüber werden zum Beispiel Naturschutzgroßprojekte des Bundes durch den Freistaat Sachsen kofinanziert.

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