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Förderung für Technik und Ausstattung

Messerbalkenmähwerk
Messerbalkenmähwerke rotieren nicht, sondern bewegen sich hin und her. Sie schonen auf diese Weise Insekten.  © Archiv Naturschutz LfULG, C. Göckeritz

Der Erwerb von Standard- und Spezialtechnik zur Vorbereitung, Durchführung oder Nachbereitung naturschutzgerechter Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen wird über die Förderrichtlinie Natürliches Erbe 2023 (FRL NE/2023, Fördergegenstand A.2) bezuschusst. Dazu zählt zum Beispiel die Anschaffung von Biotoppflegetechnik sowie Technik zur insekten- beziehungsweise artenschonenden Mahd (wie Balkenmähwerke), Transport- und Beräumtechnik sowie Ausrüstung für Beweidungsprojekte.

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