Förderung für Technik und Ausstattung
Der Erwerb von Standard- und Spezialtechnik zur Vorbereitung, Durchführung oder Nachbereitung naturschutzgerechter Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen wird über die Förderrichtlinie Natürliches Erbe 2023 (FRL NE/2023, Fördergegenstand A.2) bezuschusst. Dazu zählt zum Beispiel die Anschaffung von Biotoppflegetechnik sowie Technik zur insekten- beziehungsweise artenschonenden Mahd (wie Balkenmähwerke), Transport- und Beräumtechnik sowie Ausrüstung für Beweidungsprojekte.