Hauptinhalt

Förderung für Biotope und Arten

Eremit an einem Stamm
Der Eremit verbringt nahezu sein gesamtes Leben im Inneren alter Bäume – um ihn zu schützen, müssen Baumveteranen geschützt werden.  © Archiv Naturschutz LfULG, K. Langlotz

Biotope, Strukturelemente und spezielle Lebensräume erbringen vielfältige Leistungen für unsere Ökosysteme und tragen aktiv zum Biotopverbund von wertvollen Flächen des Naturschutzes in der Agrarlandschaft bei. Ihre Anlage und Sanierung wird vom Freistaat Sachsen finanziell unterstützt (Fördergegenstand A.1 der Richtlinie Natürliches Erbe 2023 (FRL NE/2023)). So können unter anderem wertvolle feuchte und trockene Lebensräume geschaffen beziehungsweise wiederhergestellt werden. Über den Fördergegenstand A.1 werden zudem auch Maßnahmen zum Schutz von speziellen Arten gefördert. Außerdem kann die Dokumentation von Artvorkommen über den Fördergegenstand B.2 finanziell unterstützt werden.

Darüber hinaus ist die naturschutzgerechte Sanierung von Trockenmauern, wie Weinbergmauern, förderfähig (Fördergegenstand W).

Für Artvorkommen und Lebensräume mit ganz besonderen Anforderungen an eine biotop- und artenangepasste Pflege kann durch die Landkreise und kreisfreien Städte zudem eine Unterstützung über die FRL NE/2023, Fördergegenstand G, beantragt werden.

    zurück zum Seitenanfang