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Maßnahmen für den Wachtelkönig

Brutplatzschutz durch Aussparung von der Nutzung

Das Revier wird von der Nutzung ausgespart, um einen Verlust des Geleges oder der noch nicht flugfähigen Jungvögel zu vermeiden.
Die Nester des Wachtelkönigs sind in der Regel nur sehr schwer zu finden.
Da sie auch in größerer Entfernung zum Rufplatz gelegen sein können und durch die versteckte Lebensweise der Alttiere und guter Deckung des Nestes keine Anzeichen für den Neststandort ausfindig gemacht werden können, ist die Suche nach Nestern nicht zu empfehlen. Die Schäden in der landwirtschaftlich genutzten Fläche wären hoch und die Gefährdung durch Prädatoren steigt stark. Als Anhaltspunkt dient lediglich der Rufplatz des Männchens. Auch die Rufplätze eines Männchens variieren oft, sodass aus fachlicher Sicht um den Rufplatz bzw. den Mittelpunkt der Rufplätze eine Fläche von 3 Hektar ausgespart wird. Bei kleineren Flächen fällt die Schutzfläche auch kleiner aus. Bei Rufergruppen ist die Schutzfläche abhängig von der Entfernung der Rufer und ihren Aktionsräumen. Als Orientierung können 3 Hektar um jeden Rufer angenommen werden.
Je nach Lage der Rufer zueinander werden diese dann zu einer Gesamtfläche kombiniert.

Die Schutzflächen dürfen frühestens ab dem 16. August wachtelköniggerecht gemäht werden. Da die Jungvögel zu dieser Zeit noch flugunfähig sein können und in dieser Zeit die Altvögel das Großgefieder mausern und dadurch eingeschränkt flugfähig sind, ist bei der Mahd ein Verletzten der Tiere zu verhindern. Ein ausreichender Schutz des Wachtelkönigs ist nur in Kombination mit Brutplatzschutz und wachtelkönigfreundlicher Mahd möglich.

Wachtelkönigfreundliche Mahd

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(© C. Scheinpflug)

Schema für wachtelkönigfreundlichen Mähen

Wiese in der Mitte nicht gemäht für den Wachtelkönig
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(© C. Scheinpflug)

Schema für wachtelkönigfreundlichen Mähen

Wiese links gemäht, rechte seite nicht für den Wachtelkönig

Schutzflächen mit Wachtelkönignachweisen werden frühestens ab 16. August gemäht. Ist keine angrenzende Brache vorhanden, bleibt bis Anfang September ein Streifen mit einer Breite von mindestens 10 Metern stehen, welcher den mausernden Altvögeln und eventuell noch nicht flugfähigen Jungvögeln Schutz bietet. Alternativ kann auch eine Insel mit einer Größe von 40 x 40 Metern stehen bleiben. Ab dem 10. September kann auch diese Fläche gemäht werden. Die Mahd erfolgt mit verminderter Geschwindigkeit (5 km/h) und verminderter Breite (Mähwerk mit 3m Breite) vom Rand zum Schutzstreifen hin, damit die Wachtelkönige in der hohen Vegetation geschützt den Streifen oder die Brache erreichen können. Die nachfolgenden schematischen Darstellungen zeigen Beispiele für die Mahdanleitung. Je nach Flächenzuschnitt und Lage der bis Anfang September verbleibenden Schutzfläche ist die Mahdanleitung anzupassen.

Wiese, links ein gemähter Teil und daneben stehen gelassen
Nach dem 15.08.2017 gemähte Wachtelkönigfläche im Erzgebirgskreis mit verbliebenem Schutzstreifen.  © C. Scheinpflug

Mahd und Entbuschung

Feuchte Wiese die nur auf einer Seite gemäht wurde
Nach dem 15.08.2017 gemähte Wachtelkönigfläche im Erzgebirgskreis mit verbliebenem Schutzstreifen.  © C. Scheinpflug

Damit über einen längeren Zeitraum ungenutzte Brachen mit regelmäßigen Vorkommen ihre Habitateignung für den Wachtelkönig nicht verlieren, kann von Zeit zu Zeit eine Entbuschung oder Entnahme von Einzelgehölzen notwendig sein. Auch kann zu starkes Verfilzen von Brachen dazu führen, dass sich der Wachtelkönig fußläufig in der krautigen Vegetation nur noch schwer oder gar nicht mehr fortbewegen kann und dann die Flächen meidet. Dann ist die Mahd von Teilbereichen sinnvoll.

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