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Invasive Arten

Als invasiv im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes gelten die Arten, die auf der sogenannten Unionsliste  geführt werden. Dabei handelt es sich um die Liste gebietsfremder invasiver Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung entsprechend der EU-Verordnung 1143/2014.

Landeskonzept

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) hat ein Landeskonzept zum Umgang mit wildlebenden invasiven Arten erarbeitet. Das Landeskonzept dient der Absicherung der gesetzlichen Aufgabenerfüllung und bildet die fachliche Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen gegen invasive Arten gemäß § 40a BNatSchG. Im Landeskonzept sind neben den Arten der Unionsliste auch Angaben zum Vorkommen im Freistaat Sachsen sowie eine Zuordnung zu artspezifischen Behandlungsgrundsätzen enthalten. Neben den länderübergreifend einheitlichen Management- und Maßnahmenblättern beinhaltet das Landeskonzept einen landesspezifischen Abschnitt. In diesem werden die Prioritätensetzungen innerhalb des Maßnahmenspektrums beschrieben.

Management- und Maßnahmenblätter für weit verbreitete Arten

Tierarten

Pflanzenarten

Genehmigungen nach Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014

 

Nach Artikel 8 der EU-Verordnung 1143/2014 können für die Forschung an invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Einen Überblick der erteilten Genehmigungen in Sachsen gibt die folgende Tabelle: 

Art Menge Zweck KN-Code Datum
Xenopus laevis (Afrikanischer Krallenfrosch) 182 adulte Exemplare Forschung 01060099 02.08.2024

 

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