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Biotopverbund

Biotopverbund mit Kern- und Verbindungsflächen sowie Trittsteinen  © Archiv Naturschutz LfULG

Der Begriff Biotopverbund beschreibt die Erhaltung, Entwicklung und  Wiederherstellung der räumlichen Voraussetzungen und funktionalen Beziehungen in Natur und Landschaft mit dem Ziel, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume langfristig zu sichern (Burkhardt et al., 2004).

Biotopverbund ist keine eigene Schutzgebietskategorie. Die für den Biotopverbund erforderlichen Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente sind durch Erklärung zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft, durch planungsrechtliche Festlegungen, durch langfristige vertragliche Vereinbarungen oder andere geeignete Maßnahmen rechtlich zu sichern, um den Biotopverbund dauerhaft zu gewährleisten.

Folgende Gebiete, Flächen oder Elemente können ganz oder in Teilen einen Biotopverbund bilden:

Bestandteile des Biotopverbundes
Elemente, welche in Teilen oder als Ganzes den Biotopverbund bilden können  ©  Archiv Naturschutz LfULG

Neben der gesetzlichen Aufgabe den Biotopverbund rechtlich zu sichern steht die fachliche Notwendigkeit, den Biotopverbund tatsächlich auch funktional einzurichten und zu erhalten.

Die Staatsregierung sieht die Einrichtung und Erhaltung eines Biotopverbundes in Sachsen als naturschutzfachliche Daueraufgabe an.

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