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Biotope und Biotopverbund

Der oder das Biotop (von griechisch: bíos »Leben«; und tópos »Ort«) wird als die abgrenzbare Lebensstätte einer bestimmten daran angepassten Gemeinschaft von Tieren und Pflanzen verstanden.

Um die biologische Vielfalt der Arten zu erhalten, ist der Schutz ihrer Lebensstätten unerlässlich.

Diese zu dokumentieren war Aufgabe der selektiven Biotopkartierung, mit der – nicht alle, sondern "selektiv“  - in erster Linie natürliche und naturnahe Biotope vor Ort kartiert wurden.

Die Biotoptypen- und Landnutzungskartierung bietet demgegenüber durch Auswertung von Luftbildern bis zu einem gewissen Niveau einen  flächendeckenden Überblick der Biotoptypen und der Landnutzung.

Ausgewählte, besonders seltene und gefährdete Biotope unterliegen einem gesetzlichen Schutz. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im §30 Bundesnaturschutzgesetz und §21 Sächsisches Naturschutzgesetz. Die unteren Naturschutzbehörden führen Verzeichnisse der ihnen bekannten gesetzlich geschützten Biotope.

Totholz (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, S. Teufert)

Totholz (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, S. Teufert)

Natürliche und naturnahe Biotope sind nicht nur selten, sondern außerdem meist nur noch kleinflächig vorhanden und zudem isoliert von anderen ähnlichen Flächen. Störungen, die von außen auf Biotope wirken, können auf kleine besonders beeinträchtigend wirken. Bei isolierten Biotopen ist für die dort lebenden Tiere und Pflanzen der notwendige Kontakt mit anderen Populationen ihrer Art nicht möglich. Ein Biotopverbund soll Biotope erhalten, wieder entwickeln und sie untereinander vernetzen.

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