Artenschutzkonzeption - Konzeption für den Artenschutz als Beitrag zur Biodiversität
Projektlaufzeit:
10/2008 - 11/2010
Projektziele:
- Analyse von Anforderungen aufgrund gesetzlicher nationaler und internationaler Verpflichtungen (z. B. Schutzstatus) und fachlicher Erfordernisse (z. B. Gefährdungssituation)
- Berücksichtigung der seit Konzeption von 1994 stark veränderten ökologischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen
- Identifikation und Bündelung geeigneter Maßnahmen
- Zuordnung von Zuständigkeiten für Umsetzung von Maßnahmen
- Entwicklung eines stringenten und gleichzeitig flexiblen Konzeptes für die Durchführung des Artenschutzes auf Grundlage des dafür erforderlichen Systems von Datenerhebung (z. B. Monitoring), Datenhaltung und –management (Zentrale Artdatenbank)
Projektergebnisse:
- Konzept geht von allen in Sachsen vorkommenden Arten aus. Leitgedanke: »Jeder (gefährdeten) Art ihre Artenschutzmaßnahme(n)«.
- Im Zentrum der Konzeption stehen sieben Maßnahmenmodule und die ihnen zugeordneten Arten.
- Maßnahmenmodule wurden sowohl nach gesetzlichen und fachlichen als auch nach pragmatischen Kriterien konzipiert. Die sieben Module unterscheiden sich hinsichtlich der Zielebene der Maßnahmen (Arten oder Lebensräume mit ihren Arten), der räumlichen Ebene (lokal, regional, landesweit) und der Zuständigkeiten für die Umsetzung.
- Umsetzung des Konzeptes von der Art bis zur Maßnahme erfolgt in fünf Umsetzungsschritten:
(1) Zuordnung zu Maßnahmenmodulen: Alle Arten einer Artengruppe werden anhand ihrer Gefährdungs- und Schutzsituation sowie ihrer Verbeitung und Lebensraumbindung einem Maßnahmenmodul zugeordnet
(2) Priorisierung: Innerhalb der Module werden die Arten bzw. Lebensräume hinsichtlich des Handlungsbedarfs aus artenschutzfachlicher Sicht priorisiert.
(3) Konzeption von Maßnahmen: Zunächst für die höchst prioritären Arten bzw. Lebensräume, anschließend für die hoch prioritären Arten etc. werden Artenhilfsmaßnahmen und Lebensraummaßnahmen konzipiert.
(4) Einstellen der Maßnahmenkonzepte sowie weiterer, für die Umsetzung insbesondere durch die UNB notwendiger Informationen (z. B. in Form von Steckbriefen) in die Zentrale Artdatenbank des LfULG.
(5) Umsetzung der Maßnahmen aufgrund der festgelegten Zuständigkeiten, insbesondere durch UNB - Relevante Fachinformationen werden in der Zentralen Artdatenbank verfügbar gemacht (z. B. Artensteckbriefe) und die Maßnahmeumsetzung durch die jeweiligen Akteure kann darauf aufbauen.
- Weiterentwicklung des Betreuungssystems für ausgewählte Arten(gruppen) ist eine zentrale Voraussetzung für die Umsetzung, insbesondere besteht Bedarf bei Pflanzen, Pilzen und Wirbellosen.
- Erste Schritte der Implemetierung des Systems bereits umgesetzt. Beispielsweise wurde die Modulzuordnung und die Priorisierung für die ersten vier Artengruppen durchgeführt, für die im Bearbeitungszeitraum aktuelle Daten verfügbar waren. Außerdem wurden Artensteckbriefe für prioritäre Arten erarbeitet.
- Weitere erforderliche Arbeitsschritte (inklusive gestaffelter Zeitplan) für die Implementierung der Konzeption wurden benannt.
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 62: Artenschutz, Auen und Moore
Dr. Ulrich Zöphel
Telefon: (03731) 294-2214
E-Mail: Ulrich.Zoephel@smekul.sachsen.de
Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de/