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Berichtspflichten im Artenschutz

Auch abseits der Natura 2000-Gebietskulisse hat der Freistaat Sachsen Berichtspflichten. Diese betreffen insbesondere Berichtspflichten zu Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Verboten der Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie sowie des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).

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