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Berichtspflicht nach Artikel 12 Vogelschutzrichtlinie (Großer Vogelschutzbericht)

  • Informationen zum Art. 12-Bericht für Behörden (Intranet-KDN)
  • 2012 hat die EU ein neues Berichtsformat für die Berichtspflicht nach Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie eingeführt. Der bisherige 3-Jahresbericht wurde durch einen alle 6 Jahre zu erstellenden Bericht abgelöst, der hinsichtlich der zu berichtenden Inhalte und des Formats mit dem Bericht nach Art. 17 FFH-Richtlinie vergleichbar ist. Mehr noch als im Art. 17-Bericht übernimmt der Bund die Erstellung wichtiger Berichtsteile auf Basis der Verwaltungsvereinbarung Vogelmonitoring (VVV). Darüber hinaus haben die Länderfachbehörden (LfULG in Zusammenarbeit mit der Vogelschutzwarte Neschwitz) und die Naturschutzbehörden (UNB und Landesdirektion) für bestimmte Berichtsparameter Informationen zusammenzustellen und zu übermitteln.

    Der besseren Übersicht werden die Zuständigkeiten für bestimmte Berichtsparameter farblich codiert. Dabei bedeutet:

     Bund (Bundesamt für Naturschutz)

     LfULG/Vogelschutzwarte Neschwitz

     Landesdirektion und Untere Naturschutzbehörden

     Jagdbehörden

    Der erste nationale Bericht im neuen Format auf Basis der Zuarbeiten der Bundesländer wurde erstmals Ende 2013 vom Bund an die EU übermittelt. Bezugszeitraum war die 6-jährige Berichtsperiode vom Jahr 2008 bis einschließlich 2012. Der zweite nationale Bericht muss im Jahr 2019 vorliegen und bezieht sich auf den Zeitraum 2013 bis 2018, wobei für einzelne Berichtsparameter andere Bezugszeiträume gelten.

    Die Berichtsinhalte gliedern sich in einen Mantelbogen (Anhang A - Allgemeines Berichtsformat)  und einer größeren Zahl an Artbögen (Anhang B - Berichtsformat zur Bestandssituation und zu den Trends von Vogelarten).

     

    Die Vogeldaten der Zentralen Artdatenbank (ZenA) des LfULG sind wesentliche Grundlage für den Bericht nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie. Je nach Berichtsparameter liefern sämtliche Vogelbeobachtungen zur Brutzeit oder auch bestimmte Programme des Vogelmonitorings die Datengrundlage. Über die im Freistaat Sachsen laufenden Vogelmonitoringprogramme informiert folgende Seite:

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