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Leitlinien für die Entwicklung von Natur und Landschaft in Sachsen

Leitlinien stellen übergeordnete, von einem konkreten räumlichen bzw. landschaftlichen Bezug unabhängige Grundprinzipien des Umgangs mit Natur und Landschaft dar.

Leitlinien dienen als

Sie sind zum größten Teil in Internationalen Übereinkommen, Richtlinien oder Verordnungen der Europäischen Union und Bundes- wie Landesgesetzen rechtsverbindlich niedergelegt. Darüber hinaus sind in nicht rechtsverbindlichen Programmen und Strategien Ziele formuliert. Sie enthalten fachliche Ergänzungen oder Untersetzungen rechtsverbindlicher Vorschriften wie z.B. die Strategien des Bundes und der Länder zur biologischen Vielfalt.

Die für Sachsen relevanten Leitlinien und ihre Begründungen sind den beiden Dokumenten unter „Weiterführende Informationen“ zu entnehmen (Stand 2010). Die Liste enthält die Leitlinien sowie Umweltqualitätsziele, Umweltqualitätsstandards und Umwelthandlungsziele für alle naturschutzfachlich bedeutsamen Schutzgüter, die in der Langfassung durch Begründungen ergänzt sind.

 

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