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Anhang

Sektorale Zielkonzepte und Handlungsziele und Schutzgutübergreifende und querschnittsorientierte Ziele

Auf der Grundlage der Leitlinien und der Bewertung der Schutzgüter werden die konkreten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege entwickelt. Diese sind für die einzelnen Schutzgüter im Anhang »Sektorale Zielkonzepte und Handlungsziele« enthalten. Neben den sektoral ausgerichteten Zielkonzepten werden im Anhang »Schutzgutübergreifende und querschnittsorientierte Ziele« für die Themen Kulturlandschaft, Flächeninanspruchnahme und Landschaftszerschneidung übergreifende Zielkonzepte dargestellt.

Der aktuelle Landesentwicklungsplan 2013 und damit auch das primär integrierte Landschaftsprogramm wurden am 14.08.2013 durch Verordnung der Sächsischen Staatsregierung erlassen. Im Landesentwicklungsplan sind die durch Ziele oder Grundsätze der Raumordnung gesicherten naturschutzfachlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen  enthalten. Weitere Ziele sind dem Landesentwicklungsplan als Anlage beigefügt.

Im Anhang  werden die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Landschaftsprogramms insgesamt für jedes Schutzgut und für die Aspekte Kulturlandschaft, Flächeninanspruchnahme und Landschaftszerschneidung schutzgutübergreifend zusammenfassend dargestellt. Dabei werden ausschließlich die Formulierungen des Landesentwicklungsplanes aufgegriffen. Dies ermöglicht für jedes Schutzgut einen umfassenden Überblick über die aktuelle naturschutzfachliche Zielstellung des Freistaates Sachsen.

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