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Biosphärenreservate

Biosphärenreservate sind nach § 25 Bundesnaturschutzgesetz einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind, in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen und beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen. 

Das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft ist das bisher einzige Schutzgebiet dieser Kategorie in Sachsen. Es ist in vier Schutzzonen gegliedert: die Kernzone (Schutzzone I), die Pflegezone (Schutzzone II), die Entwicklungszone / Harmonische Kulturlandschaft (Schutzzone III) und die Entwicklungszone / Regenerierungszone (Schutzzone IV). Während die Schutzzonen I und II gleichzeitig den Status eines Naturschutzgebiets haben, dienen die Entwicklungszonen der Gestaltung einer traditionellen Siedlungs- und Landschaftsstruktur bzw. der Regeneration stark geschädigter Gebiete, z. B. in Bergbaufolgelandschaften.
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