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Ökokonto, Kompensationsflächenkataster

Das Ökokonto soll den Vollzug der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Sinne von §§ 8 ff. Sächsisches Naturschutzgesetz verbessern. Der Begriff »Ökokonto« ist rechtlich nicht definiert. Er beschreibt einen Pool zu Kompensationszwecken geeigneter Maßnahmen, die bereits vor einem Eingriff durchgeführt werden.

Investoren haben es in Sachsen künftig leichter, wenn sie nach Maßnahmen suchen, die sie für die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft brauchen. Seit dem 1. August 2008 ist die Sächsische Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO) in Kraft, die die Entwicklung und den Handel solcher Flächen regelt.

Eigentümer und Nutzer von Flächen können diese nun gezielt für den Naturschutz entwickeln und an Investoren verkaufen, die Kompensationsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft suchen.

Damit die Flächeneigentümer und Nutzer ihre Ökokonto-Maßnahmen an den Mann bringen können, wird die Ökoflächenagentur Sachsen beim Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement (ZFM) einen Flächenpool aufbauen und Ökokonto-Maßnahmen an Investoren vermitteln. Als Sächsische Ökoflächenagentur bietet der ZFM auch darüber hinaus zahlreiche Dienstleitungen rund um das Ökokonto an.

Das Kompensationsflächenkataster unterstützt als Instrument zur Erfassung, Überwachung und Dokumentation von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ebenfalls den rechtmäßigen und effizienten Vollzug der Eingriffsregelung.

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