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Wildnisgebiete

Wildnis wird in verschiedenen Gegenden unterschiedlich definiert. In Deutschland gilt die Definition, die sich auf die Nationale Biodiversitätsstrategie (NBS) der Bundesregierung bezieht:

Definition: Wildnisgebiete im Sinne der NBS sind ausreichend große, (weitgehend) unzerschnittene, nutzungsfreie Gebiete, die dazu dienen, einen vom Menschen unbeeinflussten Ablauf natürlicher Prozesse dauerhaft zu gewährleisten.

Als »ausreichend groß« werden Flächen von mindestens 1.000 ha angesehen. Für von Natur aus kleinflächige oder schmale Gebiete wie Auwälder und Moore liegt die Mindestgröße bei ca. 500 ha.

Kein Kriterium ist dagegen die Naturnähe der Flächen. Weil natürliche Prozesse in Wildnisgebieten ergebnisoffen sind, gibt es auch keinen frühen und keinen Endzustand von Wildnis, keine guten oder schlechten Naturprozesse. Der Weg ist das Ziel.

Künftiges Wildnisgebiet Königsbrücker Heide (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, D. Synatzschke)

NSG Wildnisgebiet Königsbrücker Heide (Foto: Archiv Naturschutz LfULG, D. Synatzschke)

Wichtigstes Wildnisgebiet in Sachsen ist das Naturschutzgebiet Wildnisgebiet Königsbrücker Heide, das bei einer Gesamtgröße von ca. 7.036 ha eine zusammenhängende Naturentwicklungszone von 5.606 ha besitzt, in der keine Nutzung stattfindet und Jagdruhe herrscht. Der ehemalige Truppenübungsplatz wird heute von Biber und Hirsch »gestaltet«, auch ein Wolfsrudel lebt hier.

Am 23.08.2023 wurde die Königsbrücker Heide das erste international anerkannte Wildnis­gebiet in Deutschland (IUCN-Kategorie Ib »wilderness area«). Damit steht es auf einer Stufe mit europaweit renommierten Wildnisgebieten wie Dürrenstein-Lassingtal (Österreich) und dem Schweizeri­schen Nationalpark.

Das Motto »Natur Natur sein lassen« gilt aber auch für die Naturzone im Nationalpark Sächsische Schweiz, die über 7.000 ha ungenutzten Wald umfasst. Im Daubaner Wald entsteht ein Wildnisgebiet von 1.153 ha. Der Werbeliner See ist auf 573 ha nutzungsfrei. Die Außenkippe Bärwalde hat 382 ha nutzungsfreie Fläche. Außerdem ragt ein Stück der vom Natur­schutzverband BUND Sachsen-Anhalt initiierten Goitzsche-Wildnis nach Sachsen herein (ca. 325 ha).

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (BMU 2007),
Beschluss der Bundesregierung vom 7.11.2007:

B 1.3.1 Wildnisgebiete: »Unsere Vision für die Zukunft ist: In Deutschland gibt es wieder faszinierende Wildnisgebiete (z. B. in Nationalparken), in denen Entwicklungsprozesse natürlich und ungestört ablaufen.«
Ziel: »Bis zum Jahre 2020 kann sich die Natur auf mindestens 2 % der Landesfläche Deutschlands wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln. Bei einem Großteil der Wildnisgebiete handelt es sich um großflächige Gebiete. Das Thema Wildnis spielt eine zunehmend wichtige Rolle in der Umweltbildung.«

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