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Kartierung und Datenerfassung

Allgemeine Anforderungen

Die allgemeinen Anforderungen für die Erfassung von Artdaten ergeben sich aus den Vorgaben des LfULG:

Im Einzelnen sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Bei jeder Beobachtung ist der Name des Beobachters anzugeben und zwar in der Schreibweise: Nachname, Vorname (Titel als Namensbestandteil - zum Beispiel Dr. oder Prof. - werden vor den Vornamen gestellt. Beispiel: Müller, Dr. Peter).
  • Der Fundort ist möglichst genau zu verorten. Zusätzlich ist die Genauigkeit des gesetzten Fundpunktes im Feld Toleranz zu beschreiben.

Hinweise für die Kartierung von Farn- und Samenpflanzen und die Erfassung der Daten

Anzahl

Wenn eine Anzahl angegeben wird, sollte auch immer die Genauigkeit der Angabe vermerkt werden (Eingabefeld »Genauigkeit«). Am besten ist die Angabe »Genauer Wert« oder »Schätzung«, da dies Abfragen erleichtert (Anzahl steht in einem Feld).

Bis 10 Individuen sollte gezählt werden (Genauigkeit: »Genauer Wert«).

Wenn die Genauigkeit »Bereich« gewählt wird, sollten festgelegte Häufigkeitsklassen bei »Anzahl« wie folgt eingegeben werden:

  • 11 bis 25
  • 26 bis 50
  • 51 bis 100
  • 101 bis 500
  • 501 bis 1.000
  • 1001 bis 10.000

Bei der Häufigkeitsklasse >10.000 wird die Genauigkeit »Minimum« ausgewählt.

Einheit

  • cm²
  • Individuum (unbest. Altersklassen)
  • Meter (m) (Ist zu verwenden bei der Erfassung von Neophyten; hier soll zum Beispiel die Länge des befallenen Uferbereiches erfasst werden.)

Vor allem für wissenschaftliche Erfassungen (z. B. im Rahmen von Bachelor-/Master-/Doktorarbeiten) können auch die folgenden genaueren Einheiten verwendet werden:

  • Rosette
  • Spross
  • Horst

Nachweistyp

Der Nachweis von Farn- und Samenpflanzen kann auf verschiedene Art erfolgen, z. B.:

  • Sicht: Sichtbeobachtung
  • Beleg (Foto)
  • Beleg (Herbar, Sammlung)
  • Diasporenbank
  • Keine Angabe
  • erloschen*

* »Erloschen« sollte erst angegeben werden, wenn der Standort über mehrere Jahre aufgesucht wurde und jedes Mal die Art nicht nachgewiesen werden konnte. Die Angabe »erloschen« soll als Unterfall eines Negativnachweises verwendet werden (d. h. Negativnachweis angelegen und im Nachweistyp die Zusatzinfo »erloschen« auswählen).

Reproduktion (lokaler Status)

Die Erfassung des lokalen Status von Farn- und Samenpflanzen am Standort gibt weitere Hinweise für die naturschutzfachliche Bewertung des Fundes. Es ist die Statusangabe am Fundort anzugeben und nicht die Angabe für Sachsen aus der Checkliste zu übernehmen. Es sollte nur dann ein Eintrag vorgenommen werden, wenn sicher eine Abweichung vom Normalstatus (d. h. kein Hinweis auf eine der nachfolgenden Kategorien) vorliegt.

Reproduktion (lokaler Status) Erläuterungen/Bemerkungen
Normalstatus Ist anzugeben, wenn es keinen Hinweis auf eine der anderen Kategorien gibt. Falls die aufgenommene Art am Standort neophytisch ist, ist dies im Bemerkungsfeld anzugeben.
ausgebracht Für Ansiedlungen durch Gartenabfälle, mögliche Anpflanzungen, bekannte Ansalbungen, indirekte Ansiedlungen durch Diasporen in Substratablagerungen
Wiederansiedlung, dokumentiert Für offizielle Wiederansiedlungen. Dabei ist bei den Bemerkungen anzugeben, ob das Altvorkommen autochthon ist und ob eine Restpopulation vorhanden ist oder nicht. Die Art der Ausbringung ist ebenfalls anzugeben (ob als Pflanzen oder Diasporen). Es kann auch im Bemerkungsfeld eine Quelle angegeben werden, unter der Details zur Wiederansiedlung zu finden sind.

kultiviert

Eingetragen werden sollen nur Funde von Pflanzen, die angebaut oder gepflanzt sind.

Vorkommen unbeständig Am Standort/Fundort offenbar (noch) nicht etabliert, da keine vegetative oder generative Ausbreitung erkennbar ist. Falls die aufgenommene Art am Standort neophytisch ist, ist dies im Bemerkungsfeld anzugeben.

Verhalten (Zustand)

Bei der Erfassung von Farn- und Samenpflanzen kann auch die Frage von Bedeutung sein, ob sich die Art am Fundort reproduziert. Dabei sind folgende Auswahlmöglichkeiten vorgesehen, bei denen stets das fortgeschrittenste Entwicklungsstadium angegeben werden soll:

  • blühend
  • fruchtend
  • steril
  • Keimling
  • Prothallium
  • Keine Angabe (Ist bei einer Kartierung in einer ungünstigen Jahreszeit anzugeben)

Die Arbeitsgemeinschaft sächsischer Botaniker (AGsB) hat eine Anleitung für die floristische Kartierung in Sachsen erstellt, die weiterführende Informationen bereitstellt. Die Kartieranleitung kann auf der folgenden Seite aufgerufen werden:

Technische Möglichkeiten der Datenerfassung und Datenübermittlung

Grundsätzlich gibt es zwei Wege zur Erfassung und Übermittlung von Beobachtungsdaten an das LfULG:

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