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Hinweise Landkreise und kreisfreie Städte

Im Folgenden finden Sie Hinweise zu einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten in Bezug auf die Antragstellung und die Ausnahmegenehmigung für die Freilandforschung. Außerdem kann diese Seite genutzt werden, um den Freilandforschern weitere landkreisspezifische Informationen zur Verfügung zu stellen (z. B. Adressen von Fachgruppen und -verbänden, Ansprechpartner der Landkreise, Flächen und Bereiche mit besonderem Kartierbedarf oder Kenntnisdefiziten).

Inhalte der Mustergenehmigungsbescheide

Für die Anfertigung der Genehmigungsbescheide stehen den UNB Mustergenehmigungsbescheide zur Verfügung. Die meisten UNB nutzen diese und stellen entsprechende Mustergenehmigungsbescheide aus. Diese gleichen inhaltlich der Seite 4 des Antragsformulares. Alle Bescheide beinhalten folgende Punkte:

  • Bescheide werden kostenfrei erteilt
  • Bei Verstößen gegen die Nebenbestimmungen können die Genehmigungen widerrufen werden.
  • Die nachträgliche Änderung oder Ergänzungen der Genehmigungen sind jederzeit möglich.
  • Die Genehmigungen gelten nicht für Naturschutzgebiete (NSG) und Flächennaturdenkmale (FND).
  • Im Bereich der Landkreise Bautzen, Görlitz und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge auch nicht für das Biosphärenreservat und für die Nationalparkregion (= Nationalpark und Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz)

Die Artbeobachtungsdaten sind jährlich bis zum 28. Februar an das LfULG zu übermitteln. Freilandforscher, die ihren Antrag bei der EFG eingereicht haben, übergeben die Daten der EFG jährlich bis zum 31. Dezember. Zusätzliche Anforderungen an die Datenübergabe gibt es in den Bescheiden einzelner UNB. Diese Anforderungen sind in unten stehender Übersicht zu einzelnen Landkreisen ersichtlich.

Das LfULG wird im Frühjahr 2012 eine Übersicht zu den von den einzelnen Freilandforschern gelieferten Artbeobachtungsdaten erstellen und den UNB zukommen lassen. An dieser Stelle herzlichen Dank an die Freilandforscher, die für 2011 bereits insgesamt mehrere Tausend Datensätze geliefert haben!
Die Artbeobachtungsdaten sollen in elektronischer Form nach den Vorgaben des LfULG an das LfULG übermittelt werden, bevorzugt im MultiBaseCS-Format. Das MultiBaseCS-Format erleichtert die Integration von Artbeobachtungsdaten in die Zentrale Artdatenbank erheblich. Das LfULG möchte zur Einführung des Standardverfahrens zur Freilandforschung die Freilandforscher bei der digitalen Aufbereitung ihrer Artbeobachtsdaten im gewünschten Format unterstützen. Exklusiv für Freilandforscher und sonstige Kartierer, die Artbeobachtungsdaten an die Naturschutzbehörden liefern müssen, werden daher in diesem Jahr kostenlose Fortbildungen zu MultiBaseCS angeboten. Weitere Informationen und einen Link zur Anmeldung finden Sie unter http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/19895.htm.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Aufbereitung Ihrer Artbeobachtungsdaten haben, 2011 keine oder nicht in allen beantragten Landkreisen Kartierungen durchgeführt haben oder streng geschützte Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie dauerhaft der Natur entnommen haben, so können Sie in dem Blatt Jahresinfo 2011 dem LfULG entsprechende Informationen gebündelt zukommen lassen. Das LfULG nimmt diese Informationen ebenfalls in die oben genannte Übersicht für die UNB auf.

Stadt Chemnitz (C)

Genehmigung nach Mustergenehmigungsbescheid.
Feststellung von besonderen oder herausgehobenen Arten sind der UNB zu melden (auch telefonisch).

Erzgebirgskreis (ERZ)

Genehmigung nach Mustergenehmigungsbescheid.

Landkreis Mittelsachsen (FG)

Genehmigung nach Mustergenehmigungsbescheid.

Das Anlegen von privaten Sammlungen wird nicht genehmigt.

Die Tötung und Aneignung von Exemplaren der in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Arten wird nicht gestattet.

Vor dem Einsatz von tötenden Licht- oder Bodenfallen ist unter Bekanntgabe des konkreten Aufstellungsortes und -zeitraumes die Zustimmung der UNB einzuholen.

Vogtlandkreis (V)

Genehmigung nach Mustergenehmigungsbescheid.

Landkreis Zwickau (Z)

Genehmigung nach Mustergenehmigungsbescheid.

Stadt Dresden (DD)

Genehmigung nach Mustergenehmigungsbescheid.

Landkreis Bautzen (BZ)

Genehmigung nach Mustergenehmigungsbescheid.

Die Genehmigung gilt nicht für das Biosphärenreservat.

Landkreis Görlitz (GR)

Landkreisspezifischer Bescheid.

Die Genehmigung gilt nicht für das Biosphärenreservat.

Landkreis Meißen (MEI)

Landkreisspezifischer Bescheid.

Alle Bescheide sind nur für ein Jahr ausgestellt, können bei Erfordernis nach Anzeige um ein Jahr verlängert werden. Der Bescheid ist bei den Feldarbeiten mitzuführen. Funde, Störungen oder Gefährdungen von besonders geschützten Wirbeltierarten oder streng geschützten Wirbellosen und Pflanzenarten sind der UNB unverzüglich elektronisch unter Angabe des Fundortes bekannt zu geben.
Mehrtägige, turnusmäßige oder planbare Untersuchungen in der Offenlandschaft oder im Wald sowie der Einsatz von Fallen oder künstlichen Lichtquellen im Freiland sind der UNB grundsätzlich vor Durchführung telefonisch oder elektronisch anzuzeigen.

Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge (PIR)

Genehmigung nach Mustergenehmigungsbescheid.
Die Genehmigung gilt nicht für den Nationalpark Sächsische Schweiz / die Nationalparkregion.

Stadt Leipzig (L)

Spezifischer Bescheid der Stadt Leipzig.

Der Bescheid oder eine Kopie ist während der Erfassungen mitzuführen.
Über Funde von streng geschützten Arten ist die UNB umgehend zu informieren.
Meldepflicht bei Verlagerung von Insektensammlungen.

Zusätzlich zur Übermittlung der Artbeobachtungsdaten an das LfULG sind der Unteren Naturschutzbehörde jährlich bis zum 31. Januar des Folgejahres die Funde besonders geschützter Arten (Wissenschaftlicher Artname, Individuenzahl, konkrete Örtlichkeit, Tag) schriftlich (vorzugsweise in elektronischer Form) mitzuteilen. Über Funde von streng geschützten Arten ist die Untere Naturschutzbehörde umgehend zu informieren.

Landkreis Leipzig (L)

Landkreisspezifischer Bescheid.

Entnommene Tiere dürfen nicht in private Sammlungen aufgenommen werden. Gezielte Nachsuchen sind der UNB mindestens eine Woche vorher unter Angabe des genauen Ortes und des Termins der Untersuchungen schriftlich oder elektronisch mitzuteilen.
Der UNB ist jährlich eine Zusammenfassung der Erfassungsdaten (Art, Anzahl, Fundort, Datum) zu übergeben.

Landkreis Nordsachsen (TDO)

Landkreisspezifischer Bescheid.

Die Artbeobachtungsdaten sind unabhängig von der Übermittlung an das LfULG zusätzlich dem Landratsamt Nordsachsen, Sachgebiet Naturschutz, Landschaftspflege in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

 

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