Erläuterung der Feldinhalte
ID_ART – Identifikationsnummer
ID_GRUPPE – Schlüsselnummer zur Unterscheidung der Artengruppen
GRUPPE - Bezeichnung der Artengruppen
ART_WISS - wissenschaftlicher Name der Art
ART_DT - deutscher Name der Art (soweit vorhanden)
RLS_KURZ - Gefährdungskategorie der aktuellen Roten Liste Sachsens
KATEGORIE – Benennung der Gefährdungskategorie
FFH_II - Kennzeichnung der Anhang II – Arten der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union (EU) von1992: Das sind Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Prioritäre Arten sind in der Liste mit „FFH-II*“ gekennzeichnet. In der Internetdarstellung zu Natura 2000 werden die in Sachsen vorkommenden Arten des Anhanges II mit Bild und Text vorgestellt.
FFH_IV – Kennzeichnung der Anhang IV – Arten der FFH-Richtlinie. Das sind streng zu schützende Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse
FFH_V – Kennzeichnung der Anhang V – Arten der FFH-Richtlinie (1992). Das sind Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können.
VRL_ANH_I - Die Vogelschutzrichtlinie ( Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten) trat 1979 in Kraft. Sie bildet die Rechtsgrundlage für den EU-weiten Schutz aller einheimischen, wildlebenden Vogelarten.
BNATSCHG – Kennzeichnung der streng geschützte bzw. besonders geschützte Arten nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193) Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 12.12.2007 I 2873; 2008, 47. Dabei sind die mit
sg gekennzeichneten Arten streng geschützt und die mit g gekennzeichneten besonders geschützte Arten.
SYNONYME_WISS – mit synonymen Bezeichnungen des wissenschaftlichen Artnamens. Damit soll die Zuordnung veralteter Artbezeichnungen unterstützt werden (bisher nur für die Liste der Pflanzen vorhanden).