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Naturschutzförderung

Durch die Förderung naturschutzgerechter Bewirtschaftungsweisen sollen die Lebensräume gefährdeter bzw. seltener Pflanzen- und Tierarten erhalten oder entwickelt werden. Die Programme »Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen« (RL AUK/2023), »Insektenschutz und Artenvielfalt« (RL ISA/2021), »Teichwirtschaft und Naturschutz« (RL TWN/2023) sowie »Natürliches Erbe« (RL NE2014/ und FRL NE/2023) des Freistaates Sachsen sind deshalb ein wichtiges Instrument bei der Umsetzung des Programms »Sachsens Biologische Vielfalt 2030«, insbesondere für die Umsetzung von Natura 2000 und den Biotopverbund. Darüber hinaus leistet die Naturschutzförderung auch einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der vielfältigen Kulturlandschaft Sachsens. Die Förderprogramme werden zu einem großen Teil von der Europäischen Union (EU) mitfinanziert und tragen dazu bei, die gemeinschaftlichen Ziele der Agrar- und Umweltpolitik zu realisieren.

Begleituntersuchungen

Im Rahmen der naturschutzfachlichen Begleituntersuchungen werden die Auswirkungen der Fördermaßnahmen auf ausgewählte Biotope und Artengruppen untersucht. Außerdem wird die Erfassung der Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert zur Ermittlung des HNV-Indikators durch das LfULG betreut.

Naturschutzberatung und Betriebsplan Natur

Eine Naturschutzberatung/-qualifizierung für landwirtschaftliche Betriebe und andere Landnutzer gibt es seit 2008 kostenlos in Sachsen. Dabei entsteht u.a. der Betriebsplan Natur als Ergebnis einer umfänglichen, gesamtbetrieblichen Information und Beratung für ausgewählte Betriebe.

Entwicklung alternativer Förderansätze zum Erhalt der natürlichen biologischen Vielfalt in Sachsen

In diesem Projekt wurden fachliche Grundlagen für innovative Maßnahmen eines zukünftigen sächsischen Naturschutzförderprogramms (ab 2014) entwickelt.

Naturschutzgroßprojekte

Im Rahmen des Förderprogramms »chance.natur - Bundesförderung Naturschutz« werden national bedeutsame und repräsentative Naturräume mit gesamtstaatlicher Bedeutung geschützt und langfristig gesichert.

Weitere Informationen im Agrarstatus

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